Fragen & Antworten zum Thema Mehrwertsteuer-Rückerstattungen
1) Warum muss meine Firma überhaupt in einem anderen Land Mehrwertsteuer bezahlen?
Mehrwertsteuer muß immer dort bezahlt werden, wo eine Leistung in Anspruch genommen wird. Im Falle einer Messeteilnahme also in dem Land, in dem die Messe stattfindet und
zum dort gültigen Mehrwertsteuer-Satz.
(Bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen innerhalb der EU gelten andere Regeln).
2) Kann ich auch für private Ausgaben im Ausland die dort bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen?
Für Personen mit Wohnsitz in der EU, die in anderen EU-Staaten einkaufen, ist dies nicht möglich.
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EU ist eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung fast überall möglich.
TAX consulting + service befaßt sich aber nicht mit der sogenannten Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Touristen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
www.globalrefund.com
3) Ich möchte meine Originalrechnungen nicht aus der Hand geben.Kann ich dem Rückerstattungsantrag statt der Originalrechnungen auch Rechnungskopien beilegen?
a) Rückerstattungsanträge von Firmen mit Sitz in einem EU-Land für ein anderes EU-Land:
Seit 1.1.2010 müssen den Rückerstattungsanträgen keine Rechnungen und - mit Ausnahmen* - auch keine Rechnungskopien mehr beigelegt werden.
Ihre Rechnungskopien benötigen wir nur für die korrekte Erfassung Ihres Rückerstattungsauftrags.
* für einige Länder müssen für Rechnungen ab einem bestimmten Rechnungsbetrag Kopien automatisch beigelegt werden. In anderen Ländern behalten sich die Finanzbehörden vor,
nachträglich stichprobenweise Rechnungskopien anzufordern.
b) Rückerstattungsanträge von Firmen mit Sitz außerhalb der EU
Anträgen von Firmen mit Sitz außerhalb der EU müssen weiterhin alle Originalrechnungen beigelegt werden. Diese Originalrechnungen werden Ihnen nach
erfolgter Bearbeitung Ihres Antrags durch die jeweilige ausländische Finanzbehörde zurückgesendet.
Bitte vergessen Sie nicht, für jede an uns weitergegebene Rechnung eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen anzufertigen!
4) Wie lange dauert es, bis der rückerstattete Mehrwertsteuer-Betrag auf meinem Konto ist?
Laut Gesetz sollte die Rückerstattung innerhalb von 6 Monaten nach Antragserstellung erfolgen, diese Frist wird in den meisten Fällen auch eingehalten.
5) Wie oft und in welchen Abständen kann ich einen Rückerstattungsantrag stellen?
Der Erstattungszeitraum darf nicht weniger als 3 Monate und nicht mehr als ein Kalenderjahr betragen.
WICHTIG: entscheidend ist immer das Rechnungsdatum, nicht das Datum Ihrer Zahlung!
6) Gibt es Mindestbeträge für einen Rückerstattungsantrag?
Ja. Bei Antragserstellung für ein ganzes Kalenderjahr ist der Mindestmehrwertsteuerbetrag € 50,00 - für 3 aufeinanderfolgende Monate € 400,00.
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